Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel „Vereine Gewinnspiel“
Es gelten die folgenden Bedingungen:
Das Gewinnspiel wird durchgeführt von der REWE Markt GmbH Zweigniederlassung West, Rewestraße 8, 50354 Hürth (nachfolgend: REWE). REWE hat die LL Lauter, Leute. GmbH, Gutenbergstr. 17, D-50823 Köln mit der Abwicklung der Aktion beauftragt.
2. Teilnehmer:innen
Teilnahmeberechtigt sind Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Mitarbeiter:innen der REWE Markt GmbH und an der Durchführung der Aktion beteiligte Personen sowie deren Angehörige sind zur Teilnahme nicht berechtigt.
Die Teilnahme über Gewinnspielvereine oder Teilnahme- und Eintragungsdienste, automatisierte Teilnahmen, Mehrfachteilnahmen (bspw. mit unterschiedlichen E-Mail-Adressen) sowie die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Drittpersonen sind nicht gestattet.
Die Teilnehmer:innen müssen unter Umständen ihre Teilnahmeberechtigung an dem Gewinnspiel nachweisen. Weisen die Teilnehmer:innen innerhalb der von REWE gesetzten Frist die Teilnahmeberechtigung nicht nach, behält REWE sich vor, die Teilnehmer:innen von der Teilnahme auszuschließen.
3. Gewinne
Bei den ausgeschriebenen Gewinnen im Rahmen der Aktion „Vereine Gewinnspiel“ handelt es sich um Kontingente von Richmodis Kölsch-Dosen, die abhängig von der Größe des jeweiligen Vereins vergeben werden.
Die Gewinne sind in drei Kategorien aufgeteilt:
Die Zuordnung zum jeweiligen Gewinntopf erfolgt anhand der im Bewerbungsformular angegebenen Vereinsgröße.
In dem unwahrscheinlichen Fall, dass der Gewinn nicht verfügbar ist, besteht kein Anspruch auf einen Ersatz seitens der Gewinner.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) der als Gewinn ausgegebenen Richmodis Kölsch-Dosen liegt Ende Januar 2027. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären sich die Teilnehmer:innen mit diesem Mindesthaltbarkeitsdatum einverstanden.
4. Wie erfolgt die Teilnahme?
Das Gewinnspiel findet vom 05.10.2026 bis 24.10.2026 (23:59 Uhr) auf https://richmodis.de/gewinnspiel-vereine/
Um an dem Gewinnspiel teilnehmen zu können, muss der/die Teilnehmer:in der Teilnahme durch das vollständige Ausfüllen aller Pflichtfelder des Teilnahmeformulars und dessen Einreichung innerhalb des Gewinnspielzeitraums vom 05.10. bis 24.10. zustimmen.
Im Teilnahmeformular sind die erforderlichen Angaben zum Verein sowie insbesondere zur Anzahl der Vereinsmitglieder wahrheitsgemäß anzugeben. Auf Grundlage der angegebenen Vereinsgröße erfolgt die Zuordnung zum entsprechenden Gewinntopf (Topf L, XL oder XXL).
Eine Teilnahme ist nur möglich, wenn alle als Pflichtfelder gekennzeichneten Angaben vollständig und korrekt ausgefüllt wurden.
Die Einsendung darf keine unanständigen, unmoralischen, verleumderischen, diskriminierenden und anstößigen Inhalte enthalten, illegale Aktivitäten erwähnen oder dazu aufrufen. Teilnehmer:innen, deren Einsendungen solche Inhalte enthalten, werden disqualifiziert.
5. Gewinnermittlung
Der/die Gewinner:in wird durch REWE per Zufall bestimmt. Einen Anspruch auf Begründung der Auswahl hat der/die Teilnehmer:in nicht.
6. Gewinnerbenachrichtigung
Der/die Gewinner:in wird über die bei der Teilnahme angegebene E-Mail-Adresse benachrichtigt. Die Kontaktangaben können nach der erstmaligen Mitteilung nicht mehr geändert werden. Im Falle der Unzustellbarkeit ist REWE nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen; ein Anspruch auf den Gewinn besteht in diesem Falle nicht.
Der/die Gewinner:in muss die Annahme des Gewinnes innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Gewinnerbenachrichtigung als formlose Mail-Antwort mit Angabe der eigenen Mobilfunk-Nummer und seinen Adressangaben bestätigen. Verstreicht diese Frist, entfällt der Gewinn ersatzlos und behält REWE sich vor, auf gleiche Weise einen anderen Teilnehmer:in als Gewinner:in zu benachrichtigen.
Nach der Bestätigung werden dem/der Teilnehmer:in alle Informationen zum Erhalt des Gewinns an die bei Anmeldung angegebene Mailadresse zugesendet.
Der kommerzielle Weiterverkauf des Gewinns ist untersagt. Bei Verstößen gegen vorgenannte Bedingungen behält sich die REWE Markt GmbH ebenfalls etwaige arbeits- bzw. strafrechtliche Schritte vor.
7. Gewinnübergabe und Abholung
Die Übergabe der gewonnenen Richmodis Kölsch-Dosen erfolgt ausschließlich durch Abholung. Ein Versand oder eine Lieferung der Gewinne ist nicht vorgesehen.
Als Abholort ist voraussichtlich ein REWE Markt in der Nähe des jeweiligen Gewinnervereins vorgesehen. Die Festlegung des Abholortes erfolgt nach Verfügbarkeit und den jeweiligen organisatorischen Möglichkeiten. REWE behält sich das Recht vor, einen abweichenden Abholort festzulegen. Der konkrete Abholort sowie der Zeitraum bzw. Termin für die Abholung werden den Gewinnervereinen rechtzeitig mitgeteilt.
Die Organisation und Durchführung der Abholung liegt in der Verantwortung des jeweiligen Gewinnervereins. Dies umfasst insbesondere die Anreise sowie den geeigneten Transport des gewonnenen Kontingents. Etwaige im Zusammenhang mit der Abholung entstehende Kosten werden nicht übernommen.
Der für die gewonnenen Dosen anfallende Pfand ist nicht Bestandteil des Gewinns und muss vom Gewinnerverein bei der Abholung selbst bezahlt werden.
8. Ausschluss von Teilnehmer:innen
REWE behält sich das Recht vor, Teilnehmer:innen, die falschen oder unvollständigen Angaben machen, sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen, bei denen der Verdacht auf Manipulation besteht oder die in sonstiger Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme auszuschließen.
Liegen die Voraussetzungen für einen Ausschluss vor, können Gewinne nachträglich aberkannt oder bereits ausbezahlte bzw. ausgelieferte Gewinne zurückgefordert werden.
REWE bleibt es vorbehalten, den Teilnehmer:innen bei Verdacht eines Ausschlussgrundes zur Stellungnahme aufzufordern. Unterbleibt die Stellungnahme innerhalb der von REWE gesetzten Frist, behält sich REWE vor, die Teilnehmer:innen von der Teilnahme auszuschließen.
9. Keine Gewinnübermittlung
Sollte eine Gewinnübermittlung an den/die Gewinner:in nicht möglich sein (z.B. da der Gewinnanspruch aufgrund der Teilnahmebedingungen entfallen ist oder der Gewinner den Gewinn nicht annimmt), bleibt es REWE nach eigenem Ermessen überlassen zu entscheiden, was mit dem Gewinn erfolgt (z.B. ob der Gewinn nach den vorliegenden Teilnahmebedingungen an die Teilnehmer:innen, die nicht gewonnen haben, vergeben wird oder ob dieser nicht vergeben und z.B. für ein anderes Gewinnspiel genutzt wird).
10. Datenschutz
Es wird auf die gesonderten Datenschutzhinweise zum Gewinnspiel verwiesen.
11. Haftungsausschluss
REWE übernimmt keine Verantwortung für Datenverluste, insbesondere solche, die auf dem Wege der Datenübertragung entstanden sind, technische Defekte sowie verloren gegangene, beschädigte oder verspätete Einsendungen, die auf Netzwerk-, Hardware- oder Softwareprobleme zurückzuführen sind.
Etwaige Gewährleistungsansprüche des/der Gewinner:in sind ausgeschlossen.
12. Änderung/Einstellung des Gewinnspiels
REWE behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel im Fall unvorhergesehener Umstände zu ändern oder einzustellen.
REWE ist insbesondere berechtigt, das Gewinnspiel einzustellen, abzubrechen oder auszusetzen, wenn
13. Unwirksamkeit einzelner Klauseln
Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, gilt die entsprechende gesetzliche Regelung und die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen bleibt hiervon unberührt.
14. Übertragung, Barauszahlung, Rechtsweg
Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Eventuelle Ansprüche sind nicht übertragbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
15. Verbraucherschlichtung
Hiermit informieren wir Sie darüber, dass REWE nicht an Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und dazu auch nicht verpflichtet ist.